Diagnosesicherung
Zur Sicherung der Diagnose ist die Untersuchung von bioptisch gewonnenem Gewebsmaterial (Lymphknotenbiopsie, nur in Ausnahmefällen für die primäre Diagnose von Knochenmark) einschließlich Immunhistochemie obligat. Wenn möglich, sollte Frischmaterial für die zytogenetische und molekularbiologische Analyse asserviert werden. Die alleinige zytologische Untersuchung (Feinnadelpunktion, Knochenmarkaspirat) ist mit Ausnahme von rein leukämischen Verlaufsformen unzureichend. Die Einteilung der Lymphome erfolgt nach der WHO-Klassifikation von 2008.